Einschränkung der Panoramafreiheit in der EU

Heute nur ein Bild von meinem letzten Urlaub im April aus Paris. Gegenstand des Blogs soll heute aber nicht das Bild sein, sondern sein Inhalt bzw. um etwas genauer zu sein, ein weiterer Versuch von staatlicher Seite unsere Grundrechte einzuschränken. Das EU-Parlament erarbeitet derzeit ein Gesetz zur Harmonisierung des Urheberrechts in der EU. Knackpunkt in der aktuellen Fassung ist die Abschaffung der Panoramafreiheit, die es Fotografen in Deutschland und vielen anderen Ländern der EU derzeit grundsätzlich noch erlaubt, von öffentlichen Wegen aus Bauwerke zu fotografieren und diese Bilder gegebenenfalls auch gewerblich zu verkaufen. Das geht insofern fast jeden von uns etwas an, als wir bspw. in vielen sozialen Netzwerken wie Facebook dem Betreiber in den AGB grundsätzlich erlauben, die von uns hochgeladenen Fotos gewerblich zu nutzen. Zuküntig könnte also die Veröffentlichung eines Urlaubsfotos wie oben nach den angestrebten Regelungen in bestimmten Kanälen nicht mehr erlaubt sein. Am 9. Juli soll über die Gesetzesvorlage abgestimmt werden. Direkten Einfluss kann man darauf kaum nehmen, allerdings kann jeder einzelne seiner Meinung dazu Ausdruck verleihen. Ich habe deshalb wie viele andere auch die entsprechende Petition gegen die Einschränkung der Panoramafreiheit unterzeichnet und würde mich freuen, wenn viele von Euch den Antrag ebenfalls unterstützen würden.

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